- Parteivorträge
- сущ.
юр. прения сторон
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
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Termin — (v. lat. Terminus, 1) ein gewisser Zeitraum, innerhalb dessen ein rechtliches Geschäft den Rechten gemäß vorgenommen werden muß, so v.w. Frist, Dilation (s.d.); 2) (Tagfahrt, Diät, Dingemahl, genächter Tag, wo dergleichen durch Commissarien aus… … Pierer's Universal-Lexikon
Resümee — (franz. résumé), die am Schluß einer ausführlichern Darlegung, z. B. einer Rede, gegebene kurze Zusammenfassung ihrer Hauptergebnisse. Im österreichischen und französischen Strafprozeß die Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Schwurgericht — (Assisen, Jury, Geschwornengericht, engl. Jury, franz. Jury, Cour d assises), das Gericht, in dem nichtrechtsgelehrte Richter aus dem Volke (Geschworne, engl. jurymen, franz. jurés) im Zusammenwirken mit rechtsgelehrten Staatsrichtern… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Duplik — Duplik, im Prozeß 2. Antwort des Beklagten als Entgegnung auf die Replik des Klägers. In der Regel sind mit der D. die Parteivorträge geschlossen … Herders Conversations-Lexikon